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Tierversuche in der Kosmetik


Das seit 1998 gültige Tierschutzgesetz und seine Ausnahmen im Kosmetikbereich...



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Das Tierschutzgesetz vom Mai 1998 schreibt vor:

"Tierversuche zur Entwicklung von Tabakerzeugnissen, Waschmitteln und Kosmetika sind grundsätzlich verboten."


Doch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten behält sich vor "... im Falle von Kosmetika im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Ausnahmen zu bestimmen." So ist ein Aus für Tierversuche in der pflegenden Kosmetik noch immer nicht in Sicht, obwohl es in der dekorativen Kosmetik bereits seit 1986 praktiziert wird. Das geplante generelle europaweite Verbot von Tierversuchen lässt auf sich warten. Begründet wird diese Verzögerung damit, dass noch keine wissenschaftlich gesicherten Alternativmethoden verfügbar sind, die den Verbrauchern einen gleichwertigen Schutz bieten wie die Ergebnisse aus Tierversuchen. Für Dr. Irmela Ruhdel vom Deutschen Tierschutzbund e. V. gibt es dagegen genug Alternativmethoden, um schon heute gänzlich auf Tierversuche zu verzichten.

Eine kritische Betrachtung der Ergebnisse aus Tierversuchen macht deren Unzuverlässigkeit deutlich. Die Ursache liegt im Tierversuch selbst. Tiere können als Individuen unterschiedlich bzw. individuell auf die getesteten Substanzen reagieren. Ein anderer Aspekt ist, dass die Übertragbarkeit solcher Ergebnisse auf den Menschen nicht immer sicher ist. Zuverlässiger könnten Materialien menschlichen Ursprungs wie z. B. menschliche Zellkulturen sein. Als erstes Land der Welt hat Deutschland die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) in Berlin errichtet, die sich mit der Prüfung von alternativen Methoden befaßt. Hier werden tierversuchsfreie Prüfmethoden für kosmetische Mittel und Pharmazeutika auf ihre Zuverlässigkeit hin beurteilt und vereinheitlicht. Auf Empfehlungen des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel (IKW), wird in Deutschland bereits seit 1989 auf Tierversuche zur Testung der dekorativen Kosmetika verzichtet. Doch in einem Europa ohne Grenzen und Handelsschranken ist das Problem Tierversuche nicht vom Tisch. Darüber hinaus erschwert die Gesetzgebung z. B. in den USA, Japan oder Rußland den Verzicht auf Tierversuche. Um Einfuhrzulassung für kosmetische Produkte zu bekommen, wird dort ein Unbedenklichkeitsnachweis aus Tierversuchen verlangt. In diesen Fällen lassen viele Hersteller ihre Produkte in Tierversuchen vor Ort testen.

Einige Hersteller haben sich im Internationalen Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e. V./IHTK zusammengeschlossen und weisen mit einem Symbol - schützende Hand über einem Kaninchen - darauf hin, dass ihre Pflegepräparate ohne Tierversuche hergestellt wurden. Informationen zu Tierversuchen in der Kosmetik sowie eine aktuelle Adressenliste von Kosmetikherstellern, die ohne Tierversuche arbeiten, können angefordert werden bei:

Deutscher Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn
(Bitte einen mit 1,53 € frankierten, rückadressierten länglichen Umschlag beifügen)


Quelle: Die Verbraucher Initiative e.V., September 2005

Infos:

Rubrik: Sonstiges
Zielgruppe: Alle
Presse-Nr.: N100

Ansprechpartner:

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Suchbegriffe / Tags: Tierschutzgesetz, Tierversuche, Kosmetik