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Beschreibung / Details
Was ist die NiSV ? Die NISV regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Ultraschall bei der Anwendung an Menschen. Die NiSV beabsichtigt einen höheren Verbraucherschutz für gewerbliche, nicht-medizinische Behandlungen. In der NiSV werden risikogeneigte Technologien, wie die optische und elektromagnetische Strahlung, aber auch Ultraschall und Magnetfeldbehandlungen geregelt. Nicht eröffnet sind Kälte- und Wärmebehandlungen sowie rein mechanische Verfahren wie z.B. die Stoßwelle. Anwender und Betreiber von Anlagen (Geräte), die gewerblich für nicht-medizinische Behandlungen eingesetzt werden, müssen umfangreiche Bewerberpflichten erfüllen. Seit dem 01.01.2023 müssen die von der NiSV Betroffenen einen Fachkundeerwerb den Behörden nachweisen. Diese erforderlichen Zertifizierung habe ich erlangt und bin somit weiterhin zum Einsatz von Radiofrequenz und Ultraschall befugt. Kosmetik in Garmisch |
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