Kosmetik Naturkosmetik Dienstleistung Wellness Kosmetik Handel Kosmetik
Kosmetikschule Kosmetikmesse
Home
Über uns
So funktioniert es ...
Kunden Login

Kosmetikstudios
Kosmetikfirmen
Kosmetikschulen
Zahnkosmetik

Kosmetikinfo
Kosmetiknewsletter
Kosmetikforum

Kontakt
Impressum


Kosmetik Schule Kosmetik Messe

Deutschlands erstes Internet-Portal für Kosmetikstudios mit Produkt- und Leistungs - Suche.




KosmetikV § 3b Ultraviolett-Filter (UV-Filter)
- Sie sehen hier einen Auszug aus der Originalverfassung -

(1) UV-Filter im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe und Zubereitungen, die kosmetischen Mitteln überwiegend zu dem Zweck hinzugefügt werden, Ultraviolett-Strahlen zu filtern, um die Haut vor bestimmten schädlichen Einwirkungen dieser Strahlen zu schützen.

(2) UV-Filter im Sinne dieser Verordnung sind auch Stoffe und Zubereitungen, die kosmetischen Mitteln nur zum Schutz der Erzeugnisse gegen Ultraviolett-Strahlen zugesetzt werden.

(3) Bei dem gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln dürfen nur die in Anlage 7 (Siehe Originalfassung) aufgeführten UV-Filter verwendet werden. Dabei sind Einschränkungen einzuhalten.

(4) Kosmetische Mittel dürfen gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt der aufgeführten UV-Filtern vorgeschriebene Höchstmengen überschreitet.

(7) Die Verwendung von beschichtetem mikrofeinen Zinkoxid als UV-Filter ist bis zum 31. Dezember 2004 gestattet. Kosmetische Mittel, die diesen UV-Filter enthalten, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dieser Stoff auf der Verpackung mit der Bezeichnung "Zinc oxide" angegeben ist.



Kosmetikartikel Kosmetik Enthaarung
Kosmetik Studio
Kosmetik Institut
Kosmetik Studio
Homepage Tips
Kosmetik Institut
Kosmetik Studio
Kosmetikvertrieb Handel Wellness Kosmetikvertrieb
München
Kosmetik Institut
Kosmetik Studio
Webdesign Kosmetik Webdesign für
Ihr Kosmetikstudio
Kosmetik Institut
Kosmetik Studio
Zahnkosmetik - Der dritte Zahn Der dritte Zahn GmbH
Kosmetik Institut